Menschen in Polizeiuniformen und mit VR-Brillen

Polizeilicher Umgang mit Hasskriminalität: zum Pilotprojekt zur Verwendung von VR-Technologie zur Professionalisierung im Sinne einer Sensibilisierung von Polizeibeamt:innen für Opfererfahrungen durch vorurteilsmotivierte Taten in Hamburg

Prof. Dr. Eva Groß 

Professorin für Kriminologie und Soziologie an der Hochschule der Akademie der Polizei in Hamburg; ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, vorurteilsmotivierte Kriminalität (Hasskriminalität), Viktimisierung/Dunkelfeld, (Online-)Radikalisierung, Polizei, Kriminalitätswahrnehmungen, Ökonomisierung des Sozialen und institutionelle Anomie. 

Prof. Dr. Ulrike Zähringer

Professorin für Kriminologie und Strafrecht an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg; ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Entstehung von Vorurteilen, (schwere) Gewaltkriminalität und Gewalt gegen Kinder.

Dr. Anabel Taefi 

Soziologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule der Polizei Hamburg; ihre Forschungsinteressen liegen insbesondere in den Bereichen Entwicklungskriminologie, (schwere) Jugendkriminalität, Gewaltkriminalität und Entstehung von Vorurteilen.

Immersive Technologien, wie sie auch in Virtual-Reality-basierten Trainings genutzt werden, bieten neue Möglichkeiten eines erfahrungsbasierten Lernens. Lernende können in virtuelle oder fiktive Welten eintauchen, sodass es sich nahezu so anfühlt, als ob die Erfahrung real und man wirklich selbst Teil davon sei. Diese Technologien bieten auch ein großes Potenzial für die Aus- und Fortbildung in der Polizei in diversen Themenfeldern, insbesondere für den Umgang mit Vorurteilskriminalität, die hier im Fokus steht. Die Qualität des Umgangs der Polizei mit Minderheiten-Communitys hat einen Einfluss auf das Vertrauen dieser Communitys in die Polizei und damit auch in den Staat. Mit einem solchen Institutionenvertrauen hängt die Qualität einer Demokratie zusammen, die sich an Vielfalt und Teilhabe bemisst. Für eine Professionalisierung im Umgang mit Betroffenen von menschenfeindlich motivierter Kriminalität (Vorurteilskriminalität), die sich sehr häufig gegen Mitglieder von Minderheiten-Communitys richtet, kann die Polizei von immersiven Technologien großen Nutzen ziehen, wie wir im vorliegenden Beitrag zeigen. Eine solche Professionalisierung der Polizei ist ein wichtiger Baustein zur Vertrauensbildung innerhalb von Minderheiten-Communitys und damit auch zur Festigung demokratischer Resilienz. Nach einer Beschreibung des hier fokussierten Themenbereichs Vorurteilskriminalität gehen wir direkt auf das an der Hochschule der Akademie der Polizei durchgeführte Virtual-Reality-basierte Pilotprojekt ein und diskutieren erste Evaluationsergebnisse.

1 VORURTEILSKRIMINALITÄT UND DER POLIZEILICHE UMGANG DAMIT IN DEUTSCHLAND1Dieser Abschnitt baut auf einer früheren Publikation der Erstautorin (Groß & Häfele, 2021) und beinhaltet stellenweise Textfragmente, die dort bereits publiziert wurden. 

Vorurteilsgeleitete Handlungen2Aus kriminologischer Sicht ist der Begriff Vorurteilskriminalität treffender als Hasskriminalität, zumal die Taten Ausdruck gruppenbezogener Abwertung und Diskriminierung (Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit) beziehungsweise negativer Vorurteile gegenüber sozialen Gruppen sind, die mit gesellschaftlichen Strukturen von Macht und Unterdrückung zusammenhängen, siehe auch Fuchs, 2021, S. 270. und Hasskriminalität sind ein großes Problem für Vielfalt und Inklusion in vielen europäischen Ländern. Die Taten richten sich gezielt gegen Personen aufgrund ihrer sozialen Gruppenzugehörigkeit und orientieren sich an grundgesetzlich vor Diskriminierung geschützten Merkmalen wie zum Beispiel Hautfarbe, religiösem Glauben oder sexueller Orientierung (Groß & Häfele, 2021). Das Konzept der Vorurteilskriminalität (VK) deckt sich nahezu vollständig mit dem Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF) (Heitmeyer, 2002). Gemeinsamer Kern beider Konzepte ist die vorurteilsgeleitete Annahme der Ungleichwertigkeit verschiedener Bevölkerungsgruppen (Ideologie der Ungleichwertigkeit) (Heitmeyer, 2002; Zick, Küpper & Heitmeyer, 2009; Zick, Wolf, Küpper, Davidov, Schmidt & Heitmeyer, 2008). Die Ungleichwertigkeit kann sich z.B. in Form von diskriminierenden Übergriffen sowie feindseligen Handlungen äußern, beispielsweise auf Grund von Rassismus, Antisemitismus oder Transfeindlichkeit. Das Konzept der Vorurteilskriminalität bildet damit also theoretisch den Bereich ab, in dem entsprechende (gruppenbezogen-menschenfeindliche) Einstellungen in konkrete Handlungen umschlagen (Zick & Küpper, 2021). So ähnlich sich GMF und Vorurteilskriminalität im Kern also sind, so sind sie doch nicht identisch. Bei GMF handelt es sich um Einstellungen, bei Vorurteilskriminalität um Handlungen. In ihrer Studie zur Einstellungen-Verhalten-Beziehung konnte Krieg (2022) den theoretisch angenommenen Zusammenhang zwischen Einstellungen im Sinne einer GMF und der Begehung von diskriminierendem Verhalten als eine Form von politisch motivierter Kriminalität, also vorurteilsmotivierten Taten, anhand einer repräsentativen Schüler:innenstichprobe (N= 2824) empirisch bestätigen. Besonders gravierend an Vorurteilskriminalität ist, dass die Opfer, der Logik von GMF folgend, nicht als individuelle Personen bzw. nicht wegen einer persönlichen Handlung, Äußerung oder Auffassung angegriffen werden, sondern aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit. Darüber hinaus zielen diese Taten nicht nur auf das direkte Opfer als Individuum, sondern gehen mit einer einschüchternden Botschaft einher, die die gesamte Gruppe, der das Opfer angehört, adressiert (Groß & Häfele, 2021; Williams, 2021). Sie haben damit eine große (negative i.S.v. illiberale, demokratiezersetzende) Reichweite.

Insofern es sich um strafrechtlich relevante Handlungen (Straftat mit Vorurteilsmotiv) handelt, werden diese Vorurteilsdelikte seit 2001 polizeilich offiziell unter dem Themenfeld „Hasskriminalität“ erfasst (Lang, 2014, S. 54). Darunter fallen Straftaten, die sich gegen eine Person oder Personengruppen richten, aufgrund ihrer politischen Haltung, Einstellung und/oder ihres Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung oder aufgrund des sozialen Status, physischer und/oder psychischer Behinderung und/oder Beeinträchtigung, des Geschlechts/der sexuellen Identität, der sexuellen Orientierung oder des äußeren Erscheinungsbildes (BKA, 2023). Diese Taten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters oder der Täterin einer der oben genannten gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters oder der Täterin gegen ein beliebiges Ziel richten (BKA, 2023b). In Deutschland wie in andern europäischen Ländern sind die offiziell registrierten Fallzahlen im Bereich Hasskriminalität zwischen 2014 und 2018 deutlich angestiegen (Riaz et al., 2021). Für das Jahr 2022 wurden in Deutschland 11.520 Delikte registriert, was einem erneuten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2021) von rund 10 % entspricht (BMI & BKA, 2023, S. 10). Die wenigen bisher vorliegenden Studien zum Dunkelfeld der Vorurteilskriminalität in Deutschland verweisen zudem auf eine sehr hohe Dunkelziffer zwischen 50 % und 90 % (zum Beispiel Church & Coester, 2021; Fröhlich, 20213https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:c19e83da-eca8-48b0-920e-e6e37791d4e7/Kurzfassung_DRUCK_final.pdf; Groß, Dreißigacker & Riesner 2019). 

Ebenso wie das GMF-Konzept unterliegt das VK-Konzept und dessen Erfassung in Deutschland einem kontinuierlichen Wandel in Form von Anpassungen an gesellschaftliche Debatten und Entwicklungen. Seit 2017 werden statt der einschränkenden Formulierung der „sexuellen Orientierung“ in der neuen Fassung des polizeilichen Erfassungssystems „Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung“ aufgeführt, wodurch zum Beispiel auch trans* Menschen in den polizeilichen Zählungen explizit und eindeutig berücksichtigt werden können. 2017 wurde zudem neben „Volkszugehörigkeit“ auch das Merkmal „Rasse“ aus dem polizeilichen Erfassungssystem entfernt. Auch die Merkmale „physische und/oder psychische Beeinträchtigung“ wurden erst mit der Reform im Jahr 2017 hinzugefügt (Groß & Häfele, 2021). Seit 2017 sind die Strafverfolgungsbehörden zudem erstmals aufgefordert, wenn auch nur in einer Fußnote, bei der Würdigung der Umstände der Tat neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen (Kleffner, 2018, S. 35).

Auch wenn das deutsche polizeiliche Zählsystem damit theoretisch relativ gut aufgestellt ist, gibt es Hinweise auf Qualitätslücken in der Erfassung und Wahrnehmung von Vorurteilskriminalität (VK) in der polizeilichen Praxis (z.B. Kleffner 2018: 36; Habermann & Singelnstein, 2018; Groß & Häfele, 2021). Es zeigen sich in den Zahlen erhebliche Unterschiede zwischen denen der polizeilichen Erfassung und jenen der unabhängigeren Beratungsstellen, die auf eine Unterschätzung von Vorurteilskriminalität auf Grundlage der polizeilichen Zählungen deuten (z.B. Lang, 2015). So haben spezialisierte Beratungsstellen für das Jahr 2017 ca. ein Drittel mehr rechte Gewalttaten registriert als Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutzämter. Bei der Betrachtung von Tötungsdelikten durch rechte und rassistische Gewalt als Teilbereiche von VK ist der Unterschied zwischen zivilgesellschaftlichen und sicherheitsbehördlichen Zählungen besonders groß, wie in einer umfassenden Untersuchung der Klassifikationen politisch rechter Tötungsdelikte in Berlin zwischen 1990 und 2008 festgestellt wurde (Feldmann et al., 2018). Die möglichen Ursachen für diese hohe Diskrepanz sind vielfältig. Auch Fehler bei der polizeilichen Ersterfassung führen zu Verzerrungen. Zudem wird ein Teil der Fälle zwar Opferhilfeeinrichtungen gemeldet, aber nicht bei der Polizei angezeigt. Häufigste Gründe für eine Nicht-Anzeige von Vorurteilskriminalität sind in einer aktuellen Dunkelfeldstudi4Groß, E., Häfele, J. & Peter S. (i.E.). Kernbefundebericht zum Projekt HateTown. u.a. die Befürchtung, dass es „ohnehin nichts bringen“ würde, dass die Polizei den Fall nicht aufklären könne und die Sorge, nicht ernst genommen zu werden. Diese häufig genannten Gründe durch Betroffene deuten ein mangelndes Vertrauen in die Polizei an. Auch die Empirie unterstreicht diese Vermutung: Opfer von Vorurteilskriminalität haben im Vergleich zu Opfern von nicht vorurteilsmotivierter Kriminalität und Nicht-Opfern das geringste Vertrauen in die Polizei als rechtsstaatliche Institution, aber auch in deren Arbeit im Allgemeinen (Groß, Dreißigacker & Riesner, 2019; Groß, Häfele, Peter, Endbericht HateTown, i.E.). Das geringere Vertrauen in die Polizei stellt vermutlich auch einen wesentlichen Grund für das hohe geschätzte Dunkelfeld in Europa dar. 

Bestehende Dunkelfeldforschung für Deutschland zeigt also, dass sich viele Betroffene von Vorurteilskriminalität von der Polizei zu wenig ernst genommen oder unangemessen behandelt fühlen bzw. dass sie zu wenig Vertrauen in die Polizei haben. Gründe aufseiten der Polizei können beispielsweise mangelnde Empathie, fehlendes Verständnis und unzureichende Ausbildung der Polizist:innen sein, d.h. eine unzureichende Professionalisierung für den Phänomenbereich Vorurteilskriminalität. Damit ist die deutsche Polizei im internationalen Vergleich nicht alleine. Bei der Greater Manchester Police (GMP) in England führten entsprechende Erkenntnisse 2018 zu dem Versuch, Polizist:innen durch den Einsatz von Virtual-Reality-Trainings besser für die Bedürfnisse und Probleme von Betroffenen zu sensibilisieren und damit zu professionalisieren. Genau hier setzt die VR-Brillen gestützte Schulung an, die im folgenden Abschnitt beschrieben wird.

2 FORSCHUNGSZIEL UND METHODEN: SENSIBILISIERUNG VON POLIZIST:INNEN FÜR DIE ERFAHRUNGEN VON OPFERN VON VORURTEILSKRIMINALITÄT: DIE IDEE DES PILOT-PROJEKTS

Um Polizeibeamt:innen auf einfühlsame und professionelle Weise mit Vorurteilskriminalität vertraut zu machen, wurde das Virtual-Reality-basierte Training „Affinity“ auf Grundlage umfassender Recherchen bei Betroffenen von Hasskriminalität durch die gemeinnützige britische Organisation Mother Mountain Productions CIC (MMP) in Zusammenarbeit mit der Greater Manchester Police (GMP) entwickelt. Das Training ermöglicht es Polizist:innen, Vorurteilskriminalität auf eine virtuelle Art zu erleben, indem sie in einer immersiven5„Immersiv“ bedeutet so viel wie „eintauchen“ oder „sich in etwas vertiefen“ und meint den Effekt, der sich bei dem:der Konsument:in einstellt, wenn er:sie in die virtuelle bzw. fiktive Welt „abtaucht“ und es sich dabei so anfühlt, als ob die Erfahrung real und man wirklich selbst Teil davon sei. Umgebung in die Rolle der Opfer versetzt werden. In dieser immersiven virtuellen Realität können Polizist:innen über entsprechende Brillen reale Geschichten von Menschen erleben, die Antisemitismus, Transfeindlichkeit und Angriffe als Menschen mit Behinderung erfahren haben. Die echten Fallszenarien wurden dafür von Schauspieler:innen nachgestellt und in 3D-Technik aufgenommen. In der virtuellen Umgebung erleben die Beamt:innen zudem, wie erste polizeiliche Reaktionen auf die Vorfälle die Opfer in ihren Wahrnehmungen beeinflussen. Sie erleben aus Opfersicht, welche Wirkung bestimmte Körperhaltungen oder Formulierungen schon bei einer nur virtuell erfahrenen Viktimisierung haben können. Darüber hinaus lernen die Polizeibeamt:innen Erzählungen und Stereotype kennen, die in den Filmen typischerweise in den behandelten Vorurteilstaten und dementsprechend auch in den tatbegleitenden Vorurteilen der Täter:innen mitschwingen. Dadurch soll für die Erkennung von stereotypen Kontextualisierungen und Rechtfertigungen in der eigenen Rationalität, in der Gesellschaft oder bei den Täter:innen sensibilisiert werden. Das Ziel des Trainings besteht darin, Gefühle einer Verbindung mit den Opfern und Empathie zu erzeugen, was letztlich zu erhöhtem Vertrauen in die Polizei und schließlich zu höheren Anzeigequoten führen soll. Bisher vorliegende Daten6 MMP & GMP, 2023. zeigen eine hohe und langfristige Wirksamkeit des VR-Trainings in Bezug auf Einstellungs- und Verhaltensänderungen bei Polizist:innen sowie eine bestätigende Wirkung bei denjenigen, die bereits sensibilisiert sind.

Im Rahmen des „Projekts Immersive Demokratie“7Das Projekt „Die immersive Demokratie“ ist Teil des European Metaverse Research Network mit Mitgliedern in den Niederlanden, Polen, Spanien, Italien, Schweden und Frankreich. Das Ziel des EMRN besteht darin, Forschung durchzuführen, die sowohl die liberalisierenden und äußerst vorteilhaften Möglichkeiten der Metaverse-Idee aufzeigt als auch die potenziellen Risiken und Herausforderungen, die damit verbunden sind. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter https://www.metaverse-forschung.de/en/about-the-project/ [17.10.2023], das EMRN-Netzwerk wird unter https://www.metaverse-research-network.info [17.10.2023] vorgestellt. fand am 21. und 22. August 2023 an der Hochschule der Polizei in Hamburg im Fachbereich Soziologie eine Schulung statt in Form einer quasi-experimentellen Durchführung des VR-gestützten Affinity-Trainings als Treatment für zukünftige Polizeibeamt:innen.8Im Anschluss fand darauf aufbauend ein eintägiger Expert:innenworkshop mit Vertreter:innen aus der Polizei, der Wissenschaft, Opferschutzorganisationen, Polizeistudierenden und Lehrkräften statt. Für das VR-Erlebnis wurden originale Szenarien, die mit und für die Greater Manchester Police entwickelt wurden, genutzt. Den Studierenden wurden drei unterschiedliche englischsprachige Filme präsentiert, in denen sie als Betroffene der jeweils diskriminierten Gruppe jeweils einmal einen antisemitischen, einen transfeindlichen und einen Übergriff auf eine Person mit Sehbeeinträchtigung erlebten. Zudem erlebten die Teilnehmenden aus Betroffenensicht die eigene Befragung durch die Polizei nach dem Vorfall. Die kurzen Filmsequenzen wurden dabei jeweils von nachgestellten Originalinterviews gerahmt, in denen die Betroffenen ihre Erfahrungen im Moment des Übergriffs und mit der Polizei schilderten. 

Anhand von szenarienbezogenen Fragen, die auf Forschung zu Empathie9Konkret wurde sich in der szenarienbezogenen Entwicklung der Fragenformulierung auf den „Toronto Empathy Questionnaire (TEQ)“ bezogen, eine Messmethode, die von Spreng et al. (2009) entwickelt wurde. Es handelt sich um ein eindimensionales, knappes und valides Instrument zur Bewertung von Empathie. Da Empathie selbst als vergleichsweise stabile Eigenschaft zählt, wurden damit zusammenhängende verhaltens- und szenarienbezogene Fragen formuliert, die für eine Vorher-Nachher-Messung geeignet sind. aufbauen, wurden die jeweiligen Antwortmuster der beteiligten Polizeistudierenden unmittelbar vor und nach der Anwendung mit den VR-Brillen im Rahmen des Affinity-Projektes gemessen. Im folgenden Abschnitt berichten wir die Ergebnisse aus dem quasi-experimentellen 10Neben der fehlenden Randomisierung der Versuchsgruppe konnte auch keine parallele Kontrollgruppe untersucht werden; das experimentelle Element in dem Setting ist daher ausschließlich das Treatment und die Vorher-Nachher-Messung der abhängigen Variablen. Design mit Blick auf Veränderungen in den abhängigen Variablen vor und nach der Anwendung.

3 ERGEBNISSE

Es nahmen 25 (nicht zufällig ausgewählte) Schutzpolizei-Studierende des 3. Semesters an dem Pilot-Projekt teil. 21 Studierende beantworteten alle geschlossenen Fragen des in der Anwendung implementierten Fragebogens vor und nach der Anwendung. Die quantitative Auswertung basiert entsprechend auf 21 auswertbaren Fällen und ist somit nicht repräsentativ für eine Grundgesamtheit, wie etwa alle Polizeistudierenden der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg. Darüber hinaus konnte keine Messung an einer Kontrollgruppe durchgeführt werden, weshalb in Kombination mit der fehlenden Randomisierung nur ein schwaches quasi-experimentelles Design vorliegt. Trotz der methodischen Einschränkungen geben die Ergebnisse des Vorher-Nachher-Vergleichs der Antwortmuster in den abhängigen Variablen erste aufschlussreiche Hinweise darauf, in welche Richtung sich die Einstellungen der Polizeistudierenden zu Opfern von Vorurteilskriminalität wie auch zu dem Phänomen Vorurteilskriminalität in Folge der VR-Anwendung bewegten. 

Abbildung 1 zeigt die Differenz in den Antwortmustern zu folgender Aussage vor und nach der Anwendung: „Hasskriminalität sollte bei der Polizeiarbeit Priorität haben.“

Abbildung 1: Differenz in dem Antwortmuster der 21 Studierenden vor und nach der der VR-Anwendung zu folgender Aussage: „Hasskriminalität sollte bei der Polizeiarbeit Priorität haben.“

Abbildung 1: Differenz in dem Antwortmuster der 21 Studierenden vor und nach der der VR-Anwendung zu folgender Aussage: „Hasskriminalität sollte bei der Polizeiarbeit Priorität haben.“

Unter den 21 auswertbaren Fällen gewinnt die starke Zustimmung dazu, dass Hasskriminalität eine Priorität in der Polizeiarbeit haben sollte, in Relation zu den anderen beiden Antwortkategorien, die jeweils an Zustimmung verlieren, mit 3 Fällen deutlich an Zustimmenden. Diese Tendenz indiziert eine höhere Sensibilität gegenüber Hasskriminalität nach der VR-Anwendung unter den Studierenden.

Abbildung 2: Differenz in dem Antwortmuster der 21 Studierenden vor und nach der der VR-Anwendung zu folgender Aussage: „Opfer von Hassverbrechen sollten widerstandsfähiger sein und in der Lage, mit der Situation umzugehen, ohne sie der Polizei zu melden. 

Abbildung 2: Differenz in dem Antwortmuster der 21 Studierenden vor und nach der der VR-Anwendung zu folgender Aussage: „Opfer von Hassverbrechen sollten widerstandsfähiger sein und in der Lage, mit der Situation umzugehen, ohne sie der Polizei zu melden. 


Die Aussage „Opfer von Hassverbrechen sollten widerstandsfähiger sein und in der Lage, mit der Situation umzugehen, ohne sie der Polizei zu melden.“ verlor nach der VR-Anwendung unter den Studierenden insgesamt an Zustimmung, während die Ablehnung dieser Aussage zunahm (siehe Abbildung 2), was ebenfalls eine höhere Sensibilität gegenüber Opfern von Vorurteilskriminalität andeutet.

Ebenfalls an Zustimmung gewann die Aussage in Folge der VR-Anwendung: „Ich glaube, dass meine Art der Interaktion mit einem Opfer einer vorurteilsgeleiteten Tat die Fähigkeit dieser Person beeinflussen kann, mit dem Geschehenen umzugehen.“ (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3: Differenz in dem Antwortmuster der 21 Studierenden vor und nach der der VR-Anwendung zu folgender Aussage: „Ich glaube, dass meine Art der Interaktion mit einem Opfer einer vorurteilsgeleiteten Tat die Fähigkeit dieser Person beeinflussen kann, mit dem Geschehenen umzugehen.“


Abbildung 3: Differenz in dem Antwortmuster der 21 Studierenden vor und nach der der VR-Anwendung zu folgender Aussage: „Ich glaube, dass meine Art der Interaktion mit einem Opfer einer vorurteilsgeleiteten Tat die Fähigkeit dieser Person beeinflussen kann, mit dem Geschehenen umzugehen.“

Dieses Ergebnis deutet, wie intendiert, in Folge der VR-Anwendung auf eine erhöhte Sensibilität dem (eigenen) Verhalten als Polizist:in gegenüber hin und entsprechend auch auf eine erhöhte Reflexion des eigenen Verhaltens als Polizeibeamt:in in den untersuchten Situationen. Es kann vermutet werden, dass durch die VR-Anwendung mit Blick auf die Befindlichkeiten der Opfer von Vorurteilskriminalität eine erhöhte Selbstwirksamkeit als situativ handelnde:r Polizeibeamt:in empfunden wird. 

In eine ganz ähnliche Richtung deutet die Veränderung im Antwortverhalten der 21 Studierenden auf folgende Aussage: „Die Art und Weise, wie ich mit einem Opfer umgehe, hat das Potenzial, die Erfahrung des Opfers zu verbessern.“ (siehe Abbildung 4).

Abbildung 3: Differenz in dem Antwortmuster der 21 Studierenden vor und nach der der VR-Anwendung zu folgender Aussage: „Ich glaube, dass meine Art der Interaktion mit einem Opfer einer vorurteilsgeleiteten Tat die Fähigkeit dieser Person beeinflussen kann, mit dem Geschehenen umzugehen.“

Abbildung 4: Differenz in dem Antwortmuster der 21 Studierenden vor und nach der der VR-Anwendung zu folgender Aussage: „Die Art und Weise, wie ich mit einem Opfer umgehe, hat das Potenzial, die Erfahrung des Opfers zu verbessern.“

Insgesamt deuten die quantitativ erhobenen Daten eine Wirkung der VR-Anwendung in die intendierte Richtung auch für die Hamburger Studierenden an, ähnlich wie es MMP und GMP schon für Polizist:innen aus Manchester auch mit Blick auf eine Langezeitwirkung der Affinity-Anwendung nach 3 Jahren fanden (MMP & GMP, 2023).

In einem qualitativen Design wurden die Studierenden zuletzt explorativ gefragt, wie sie die Affinity-Anwendung erlebt haben, was sie empfunden haben und was es mit ihnen gemacht hat. Viele Teilnehmende äußerten sich positiv, wie den folgenden Beispielen zu entnehmen ist:

4 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK

Hasskriminalität und vorurteilsgeleitete Straftaten wirken sich durch ihre implizite Botschaft der Abwertung, Ausgrenzung und Ungleichwertigkeit nicht nur auf die Opfer als Individuen aus, sondern auch auf die entsprechenden gesellschaftlichen Subgruppen und damit auch auf die Qualität der Demokratie als Ganzes. Der Stand der Forschung zeigt, dass sich Betroffene von Hasskriminalität häufig nicht an die Polizei wenden und ihr Vertrauen in die Polizei besonders gering ausgeprägt ist. Es muss im Interesse der Polizei liegen, durch entsprechende Aus- und Fortbildung darauf Einfluss zu nehmen, dass sich gerade besonders vulnerable Opfer, wie von Hasskriminalität Betroffene, nach Übergriffen an die Polizei wenden, weil sie die berechtigte Erwartung haben, dort gleichermaßen kompetente wie sensible Ansprechpersonen vorzufinden. Dies würde auch maßgeblich zur Erhellung des großen Dunkelfeldes in diesem Bereich beitragen.

Hier setzt das Virtual-Reality-basierte Training „Affinity“ an, das von MMP in Zusammenarbeit mit der Greater Manchester Police entwickelt wurde. In diesem Training können (auch angehende) Polizist:innen in einer immersiven Umgebung reale Geschichten von Vorurteilskriminalität erleben, sie können die Perspektive der Opfer einnehmen sowie durch die Reaktion der befragenden Beamt:innen die Auswirkungen verbaler wie nonverbaler Kommunikation verdeutlicht bekommen. Auch lernen sie stereotypische Kontextualisierungen und Rechtfertigungen, die mit diesen Taten einhergehen, kennen, die sie in der Folge besser identifizieren und einordnen können. Zudem soll die Empathie der Polizeibeamt:innen durch das Training angesprochen werden. Die bisher vorliegenden Daten aus England zeigen eine hohe und langfristige Wirksamkeit der Anwendung hinsichtlich Einstellungs- und Verhaltensänderungen bei Polizist:innen sowie eine bestätigende Wirkung bei denjenigen, die bereits für die mit Vorurteilskriminalität einhergehenden besonderen Problematiken sensibilisiert sind. 

In eine ähnliche Richtung weisen auch die hier präsentierten Ergebnisse des an der Hamburger Hochschule der Polizei durchgeführten Pilotprojekts mit 25 Studierenden der Schutzpolizei. Hier zeigte sich zum einen, dass unter den Studierenden nach der Erfahrung starke Zustimmung dafür vorhanden war, Hasskriminalität als prioritär für die polizeiliche Arbeit einzustufen. Gleichzeitig nahm die den Betroffenen abverlangte Widerstandsfähigkeit ab, parallel deutete sich eine Sensibilisierung für die eigene Verantwortung als handelnde Polizeibeamt:innen im Umgang mit Vorurteilskriminalität durch den Einsatz des Trainings an. Nach der VR-Erfahrung waren die Studierenden auch eher der Ansicht, dass ihre Art der Interaktion mit Opfern von Vorurteilskriminalität Einfluss auf deren Umgang mit den Taten haben können, sowie darauf, wie sie die Tat generell erleben und bewerten. Damit zeigte sich auch bei Polizeistudierenden ein positiver Effekt – wenngleich die Gruppe der getesteten Personen aufgrund des Pilot-Charakters des Projekts noch sehr klein war und sich die Ergebnisse daher nicht verallgemeinern lassen.

Zwar kann (und soll) ein simuliertes VR-Erlebnis die reale Betroffenensicht durch Vorurteilskriminalität und Rassismus nicht wirklich nachbilden. Das können andere bisher in der polizeilichen Ausbildung genutzten Methoden, wie Rollenspiele oder Trainings mit schauspielenden Kolleg:innen, jedoch ebenso wenig – oder sogar schlechter. Durch die in der VR-Erfahrung bestehende Abkoppelung von der Umwelt, die durch die 3D-Brille in Kombination mit Kopfhörern zwangsläufig eintritt, erleben die Teilnehmenden die simulierte Erfahrung allerdings intensiver als bei anderen Trainings. Dies zeigten auch die Äußerungen der Studierenden direkt nach der VR-Erfahrung.

Es zeigt sich damit insgesamt, dass VR-Trainings in immersiven Umgebungen ein vielversprechender Ansatz sind, um Polizist:innen für den Umgang mit Betroffenen von Hasskriminalität zu sensibilisieren. Eine solche erhöhte Sensibilität von Polizist:innen bietet Chancen, das Vertrauen in die Polizei und somit auch die Anzeigebereitschaft vonseiten der Opfer zu erhöhen. Es wäre jedoch in Deutschland, wo u.a. andere Ausbildungskonzepte für angehende Polizeibeamt:innen genutzt werden als in England, nötig, die Wirksamkeit von VR-basierten Trainings mit größeren Gruppen sowie mit einem Kontrollgruppendesign und längsschnittlichen Ansätzen zu untersuchen. Hierzu sollten zudem hinsichtlich Sprache, Bekleidung und Umgebung angepasste Szenarien für Deutschland entwickelt werden, um die Erfahrung so realistisch wie möglich zu gestalten.

BKA (2023, 9. Mai). Politisch motivierte Kriminalität 2022 – Vorstellung der Fallzahlen in gemeinsamer Pressekonferenz. Bundeskriminalamt. https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/230509_PMK_PK.html (Zugegriffen: 08.08.2023).

BKA (2023b). Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- Phänomen – Definition, Beschreibung, Deliktsbereiche. Bundeskriminalamt. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKrechts/PMKrechts_node.html (Zugegriffen: 08.08.2023).

Church, D., & Coester, M. (2021). Opfer von Vorurteilskriminalität. Thematische Auswertung des Deutschen Viktimisierungssurvey 2017. Forschungsbericht. Kriminalistisches Institut, Kriminalistisch-kriminologischen Forschung, BKA.

Feldmann, D., Kohlstruck, M., Laube, M., Schultz, G., & Tausendteufel, H. (2018). Klassifikation politisch rechter Tötungsdelikte – Berlin 1990 bis 2008. Universitätsverlag der TU Berlin.

Fröhlich, W. (2021). Hasskriminalität in München. Vorurteilskriminalität und ihre individuellen und kollektiven Folgen. Kurzfassung der Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts München. https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:c19e83da-eca8-48b0-920e-e6e37791d4e7/Kurzfassung_DRUCK_final.pdf (Zugegriffen: 25.10.2023).

Fuchs, W. (2021). Vorurteilskriminalität – Konzept, Auswirkungen auf Opfer, Rechtsgrundlagen und verbesserte statistische Erfassung. Journal für Strafrecht, 8(3), 279-294. https://doi.org/10.33196/jst202103027901

Groß, E., & Häfele. J. (2021). Vorurteilskriminalität. Konzept, Befunde und Probleme der polizeilichen Erfassung. Forum Politische Bildung und Polizei, 1/2021, 20-30.

Groß, E., Dreißigacker, A., & Riesner, L. (2019). Viktimisierung durch Hasskriminalität. Eine erste repräsentative Erfassung des Dunkelfeldes in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein. Wissen schafft Demokratie, 4, 140-159. https://doi.org/10.19222/201804/13

Habermann, J., & Singelnstein, T. (2018). Praxis und Probleme bei der Erfassung politisch rechtsmotivierter Kriminalität durch die Polizei. Wissen schafft Demokratie, 4, 20-31. https://doi.org/10.19222/201804/02

Heitmeyer, W. (2002). Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die theoretische Konzeption und erste empirische Ergebnisse. In Heitmeyer, W. (Hrsg.), Edition Suhrkamp: Vol. 2290. Deutsche Zustände. Folge 1 (S. 301). Suhrkamp Verlag.

Kleffner, H. (2018). Die Reform der PMK-Definition und die anhaltenden Erfassungslücken zum Ausmaß rechter Gewalt. Wissen schafft Demokratie, 4, 30-37. https://doi.org/10.19222/201804/03

Krieg, Y. (2022). The Role of the Social Environment in the Relationship Between Group -Focused Enmity Towards Social Minorities and Politically Motivated Crime. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 74, 65-94. https://doi.org/10.1007/s11577-022-00818-7

Lang, K. (2014). Vorurteilskriminalität. Eine Untersuchung vorurteilsmotivierter Taten im Strafrecht und deren Verfolgung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Nomos-Verlag.

MMP (Mother Mountain Productions CIV) & GMP (Greater Manchester Police) (2023). Affinity. VR Hate Crime Training Program 2020 – 2023 [Impact Review Präsentation]. Workshop in Hamburg 2023.

Riaz, S., Bischof, D., & Wagner, M. (2021). Out-group Threat and Xenophobic Hate Crimes: Evidence of Local Intergroup Conflict Dynamics between Immigrants and Natives. OSF Preprints. https://doi.org/10.31219/osf.io/2qusg

Spreng, R., McKinnon, M., Mar, R., & Levine, B. (2009). The Toronto Empathy Questionnaire: scale development and initial validation of a factor-analytic solution to multiple empathy measures. Journal of Personality Assessment. 91(1), 62 -71. https://doi.org/10.1080/00223890802484381

Williams, M. (2021). The Science of Hate: How prejudice becomes hate and what we can do to stop it. Faber & Faber.

Zick, A., & Küpper, B. (2021). Die geforderte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2020/2. Friedrich-Ebert-Stiftung von Franziska Schröter. Dietz.

Zick, A., Küpper, B., & Heitmeyer, W. (2009). Prejudices and group-focused enmity – a socio-functional perspective. In A. Pelinka, A., K. Bischof, K., & K. Stögner, K. (Hrsg.), Handbook of Prejudice (S. 273-303). Cambria Press.

Zick, A., Wolf, C., Küpper, B., Davidov, E., Schmidt, P., & Heitmeyer, W. (2008). The Syndrome of Group -Focused Enmity: The Interrelation of Prejudices Tested with Multiple Cross-Sectional and Panel Data. Journal of Social Issues, 64(2), 363-383. https://doi.org/10.1111/j.1540-4560.2008.00566.x


[1] Dieser Abschnitt baut auf einer früheren Publikation der Erstautorin (Groß & Häfele, 2021) und beinhaltet stellenweise Textfragmente, die dort bereits publiziert wurden. 

[2] Aus kriminologischer Sicht ist der Begriff Vorurteilskriminalität treffender als Hasskriminalität, zumal die Taten Ausdruck gruppenbezogener Abwertung und Diskriminierung (Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit) beziehungsweise negativer Vorurteile gegenüber sozialen Gruppen sind, die mit gesellschaftlichen Strukturen von Macht und Unterdrückung zusammenhängen, siehe auch Fuchs, 2021, S. 270. 

[3] https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:c19e83da-eca8-48b0-920e-e6e37791d4e7/Kurzfassung_DRUCK_final.pdf

[4] Groß, E., Häfele, J. & Peter S. (i.E.). Kernbefundebericht zum Projekt HateTown.

[5] „Immersiv“ bedeutet so viel wie „eintauchen“ oder „sich in etwas vertiefen“ und meint den Effekt, der sich bei dem:der Konsument:in einstellt, wenn er:sie in die virtuelle bzw. fiktive Welt „abtaucht“ und es sich dabei so anfühlt, als ob die Erfahrung real und man wirklich selbst Teil davon sei.

[6] MMP & GMP, 2023.

[7] Das Projekt „Die immersive Demokratie“ ist Teil des European Metaverse Research Network mit Mitgliedern in den Niederlanden, Polen, Spanien, Italien, Schweden und Frankreich. Das Ziel des EMRN besteht darin, Forschung durchzuführen, die sowohl die liberalisierenden und äußerst vorteilhaften Möglichkeiten der Metaverse-Idee aufzeigt als auch die potenziellen Risiken und Herausforderungen, die damit verbunden sind. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter https://www.metaverse-forschung.de/en/about-the-project/ [17.10.2023], das EMRN-Netzwerk wird unter https://www.metaverse-research-network.info [17.10.2023] vorgestellt.

[8] Im Anschluss fand darauf aufbauend ein eintägiger Expert:innenworkshop mit Vertreter:innen aus der Polizei, der Wissenschaft, Opferschutzorganisationen, Polizeistudierenden und Lehrkräften statt.

[9] Konkret wurde sich in der szenarienbezogenen Entwicklung der Fragenformulierung auf den „Toronto Empathy Questionnaire (TEQ)“ bezogen, eine Messmethode, die von Spreng et al. (2009) entwickelt wurde. Es handelt sich um ein eindimensionales, knappes und valides Instrument zur Bewertung von Empathie. Da Empathie selbst als vergleichsweise stabile Eigenschaft zählt, wurden damit zusammenhängende verhaltens- und szenarienbezogene Fragen formuliert, die für eine Vorher-Nachher-Messung geeignet sind.

[10] Neben der fehlenden Randomisierung der Versuchsgruppe konnte auch keine parallele Kontrollgruppe untersucht werden; das experimentelle Element in dem Setting ist daher ausschließlich das Treatment und die Vorher-Nachher-Messung der abhängigen Variablen. 

  • 1
    Dieser Abschnitt baut auf einer früheren Publikation der Erstautorin (Groß & Häfele, 2021) und beinhaltet stellenweise Textfragmente, die dort bereits publiziert wurden. 
  • 2
    Aus kriminologischer Sicht ist der Begriff Vorurteilskriminalität treffender als Hasskriminalität, zumal die Taten Ausdruck gruppenbezogener Abwertung und Diskriminierung (Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit) beziehungsweise negativer Vorurteile gegenüber sozialen Gruppen sind, die mit gesellschaftlichen Strukturen von Macht und Unterdrückung zusammenhängen, siehe auch Fuchs, 2021, S. 270.
  • 3
    https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:c19e83da-eca8-48b0-920e-e6e37791d4e7/Kurzfassung_DRUCK_final.pdf
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    Groß, E., Häfele, J. & Peter S. (i.E.). Kernbefundebericht zum Projekt HateTown.
  • 5
    „Immersiv“ bedeutet so viel wie „eintauchen“ oder „sich in etwas vertiefen“ und meint den Effekt, der sich bei dem:der Konsument:in einstellt, wenn er:sie in die virtuelle bzw. fiktive Welt „abtaucht“ und es sich dabei so anfühlt, als ob die Erfahrung real und man wirklich selbst Teil davon sei.
  • 6
    MMP & GMP, 2023.
  • 7
    Das Projekt „Die immersive Demokratie“ ist Teil des European Metaverse Research Network mit Mitgliedern in den Niederlanden, Polen, Spanien, Italien, Schweden und Frankreich. Das Ziel des EMRN besteht darin, Forschung durchzuführen, die sowohl die liberalisierenden und äußerst vorteilhaften Möglichkeiten der Metaverse-Idee aufzeigt als auch die potenziellen Risiken und Herausforderungen, die damit verbunden sind. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter https://www.metaverse-forschung.de/en/about-the-project/ [17.10.2023], das EMRN-Netzwerk wird unter https://www.metaverse-research-network.info [17.10.2023] vorgestellt.
  • 8
    Im Anschluss fand darauf aufbauend ein eintägiger Expert:innenworkshop mit Vertreter:innen aus der Polizei, der Wissenschaft, Opferschutzorganisationen, Polizeistudierenden und Lehrkräften statt.
  • 9
    Konkret wurde sich in der szenarienbezogenen Entwicklung der Fragenformulierung auf den „Toronto Empathy Questionnaire (TEQ)“ bezogen, eine Messmethode, die von Spreng et al. (2009) entwickelt wurde. Es handelt sich um ein eindimensionales, knappes und valides Instrument zur Bewertung von Empathie. Da Empathie selbst als vergleichsweise stabile Eigenschaft zählt, wurden damit zusammenhängende verhaltens- und szenarienbezogene Fragen formuliert, die für eine Vorher-Nachher-Messung geeignet sind.
  • 10
    Neben der fehlenden Randomisierung der Versuchsgruppe konnte auch keine parallele Kontrollgruppe untersucht werden; das experimentelle Element in dem Setting ist daher ausschließlich das Treatment und die Vorher-Nachher-Messung der abhängigen Variablen.

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